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Trotz vielfältigen und immer neu kreierten Feindbildern um wehrtechnisch mit der Konkurrenz mithalten zu können, ist der Schweizer Markt zu klein. Es muss also exportiert werden auch in kriegsführende Staaten, oder solche, die systematisch Menschenrechte verletzen. Das Kriegsmaterialgesetz, das solche Exporte verhindern sollte, wird dabei auf verschiedenste Weise umgangen.
Zwielichtige Gestalten, die über Briefkastenfirmen und Strohmänner Waffengeschäfte abwickeln: So das geläufige Bild der Waffenschieber. Dies mag auf einige Waffenhändler tatsächlich zutreffen, doch nicht alle sind lichtscheu. Kann das Kriegsmaterialgesetz offensichtlicher gebrochen werden, als wenn heute der Bundesrat selber die Lieferung von F/A-18-Ersatzteilen an die USA zulässt? Auch der Export von PC-7- und PC-9-Flugzeugen der Pilatuswerke ab den 1970er-Jahren nach Guatemala, Burma, Irak und Angola geschah mit bundesrätlichem Segen obwohl sonnenklar war, dass die Flugzeuge zur Aufstandsbekämpfung eingesetzt wurden. So sind denn die Geschäfte während des aktuellen Krieges nur ein weiteres Kapitel in der langen Geschichte des schweizerischen Waffenhandels.
Exporte in den Irak
Nach dem Golfkrieg von 1991 gab es verschiedene Berichte hauptsächlich von UN-Funktionären über die sehr weit fortgeschrittene irakische Atombombe und über die chemischen und biologischen Waffen, über die Irak am Vorabend des Kriegs verfügte. Diese Berichte beschuldigten die Regierungen Frankreichs, Deutschlands, Russlands und den USA, den Irak jahrelang beliefert zu haben. Aber auch die Schweiz war vorne mit dabei: 134 von insgesamt 602 Produkten, die laut Liste der UN-Experten im irakischen Kernwaffenprogramm eingesetzt wurden, stammten aus der Schweiz. Die Akten der zwei behördlichen Untersuchungen, die nach dem Krieg eingeleitet wurden (gegen Schmiedemeccanica SA und Schäublin AG), wurden allerdings nach zwei Jahren wieder geschlossen die Verjährungsfrist war abgelaufen.
1992 erliess der Bundesrat erstmals eine Notverordnung über die Ausfuhr von kriegswichtigem Material in Risikoländer. Sämtliche Dual-use-Güter (Güter, die sowohl zivil wie auch militärisch eingesetzt werden können) waren bis dahin frei verkäuflich. Allerdings sind zum Beispiel die «Ranger»-Drohnen (Aufklärungsflugzeuge) dem neuen Kriegsmaterialgesetz nicht mehr unterstellt, weil der Bundesrat geltend macht, dass diese Systeme auch in zivilen Belangen eingesetzt werden können man denke nur an den geplanten Einsatz von Drohnen am letztjährigen 1. Mai in Zürich. Wir finden: Tolles Beispiel für einen zivilen Einsatz. Denn entgegen den Behauptungen des schweizerisch-israelischen Konsortiums, welches die Drohnen herstellt, werden in Israel die Drohnen fast nie für Katastrophenhilfe oder bei Überschwemmungen eingesetzt, sondern quasi immer zur militärischen Nachrichtenbeschaffung.
Eine weitere Möglichkeit, die Bewilligungspflicht für die Waffenausfuhr zu umgehen, sind Zwischenhändler im Ausland. So verfügt etwa die kleine Schweizerunternehmung Cetec über Zwischenhändler unter anderem in den USA, in Frankreich und in Indien. Wenn UN-Experten im Irak dann auf Cetec-Verträge stossen oder wenn bekannt wird, dass Teile zur Herstellung von Gaszentrifugen, die bei der Anreicherung von Uran benützt werden, nach Teheran geliefert werden, verfügt der Schweizer Geschäftsführer über eine weisse Weste.
Handel mit Israel
Wie Bundesrat Joseph Deiss schon mehrmals öffentlich bekundete, liefert die Schweiz seit 1955 kein Kriegsmaterial in den Konfliktherd in Palästina und Israel dies ist so nicht ganz richtig: Verschiedentlich hat die Presse schon über Kriegsmaterialexporte an Israel berichtet. 1990 zum Beispiel enthüllte der Beobachter, dass die damalige Munitionsfabrik Altdorf 235 Tochtergeschoss-Bestandteile von Zürich nach Tel Aviv lieferte, ohne eine Wiedereinfuhrerklärung beizulegen. Im April 2002 berichtete der Sonntagsblick über die Lieferung von F/A-18-Bestandteilen nach Israel (Israel besitzt selbst gar keine F/A-18-Flotte
).
Aber nicht nur der Verkauf von Kriegsmaterial in Kriegsgebiete kann Konflikte anheizen oder schüren, auch der Ankauf von Kriegsmaterial und die damit verbundene finanzielle Unterstützung des rüstungsindustriellen Komplexes ermöglichen, dass eine Partei weiterhin Krieg führen und Völkerrecht verletzen kann: Die schweizerische RUAG ist die grösste Abnehmerin der Israel Military Industries (IMI Israel), In den 1990er-Jahren hat die Schweiz zirka 1,3 Milliarden Schweizer Franken in Israel für Waffen ausgegeben. An den laufenden Geschäften Kanistermunition und Artillerie-Feuerleitsystem INTAFF ist die RUAG mit 80 Millionen Franken beteiligt. Noch mehr zu Geschäften und Gebahren der RUAG ab Seite 9.
Streumunition streut Leiden
Anfang April berichteten verschiedene Medien von Streumunitions-Blindgängern und zivilen Opfern im Irak (Streumunition wird auch Kanister- oder Clustermunition genannt). Der französische Fernsehsender TF1 strahlte Bilder aus Basra aus, die nicht detonierte M77-Bomblets zeigten. Die Blindgänger stammen wahrscheinlich von Streumunitions-Behälter des amerikanischen Mehrfachraketenwerfersystems MLRS, die auf Basra abgefeuert wurden. BBC veröffentlichte Bilder von nicht detonierten BLU-97. Es sind dies die «gelben» Streumunitionen, die bereits in Afghanistan und im Kosovo eingesetzt wurden und traurige Berühmtheit erlangten: Die Blindgänger sahen zum Verwechseln ähnlich aus wie die abgeworfenen Hilfspakete der US-Luftwaffe! Schätzungen gehen davon aus, dass rund
5 bis 7 Prozent der eingesetzten Munitionen als gefährliche Blindgänger zurückbleiben, oft ist die Blindgängerrate sogar bis zu 30 Prozent hoch.
In den letzten Jahren kam dieser Waffentyp vor allem aus humanitären Gesichtspunkten in Diskussion, viele NGOs forderten ein Verbot oder Moratorium für diesen Munitionstyp. Die Streumunition wird als unterschiedslos wirkende Waffe bezeichnet. Die RUAG, als Anbieterin und Produzentin einer Artillerie-Streumunition, reagiert auf diese humanitären Einwände, mit der «Steigerung» der «technischen Zuverlässigkeit» von Cluster-Munition, sprich, es sollen weniger Blindgänger zurückbleiben. Als Lösung bietet die «RUAG Munition» ihr Produkt an, welches diesen Anforderungen genügen sollte: Die schweizerisch-israelische Kanistermunition mit Selbstzerstörungsmechanismus.
Solche «zuverlässigere» Kanistermunition darf in der Schweiz trotzdem nicht verschossen werden, da «einzelne Blindgänger nicht vollständig auszuschliessen sind» und in den «anschliessend von Wanderern, Viehherden und Jägern begangenen Schiessgebieten» doch ein «potenzielles Gefahrenrisiko darstellen»1. Deshalb testet die Schweizer Armee ihre Munition in der Negevwüste. Dabei handelt es sich um von Israel zwangsenteignetes Land, welches früher Lebensraum der Beduinen war und heute als militärischer Sperrbezirk gilt. Trotzdem leben rund 60000 Beduinen in so genannten «nicht anerkannten Dörfern» und sind somit täglich der Gefahr von Blindgängern ausgesetzt.
Gute Mine zum bösen Spiel
Ähnliche Konsequenzen wie Blindgänger haben Minen, die auch Jahre nach einem Krieg noch Opfer in der Zivilbevölkerung fordern. Deshalb sind Personenminen heute eigentlich geächtet die Schweiz engagiert sich stark im Kampf gegen Personenminen. Nicht aber gegen Minen im Allgemeinen: Fahrzeugminen werden weiterhin verwendet, und zwar solche, die aufgrund einer Aufhebesperre einen «anti-personellen Effekt» haben ganz abgesehen von ihrer «vorgesehenen» Wirkung (ab Seite 14).
Überhaupt wird unter dem Mäntelchen der humanitären Schweiz ziemlich vieles zugedeckt, das nicht ins Selbstbild der friedfertigen und hilfsbereiten Schweiz passt. So hat die Gruppe Rüstung des VBS im Bereich des elektronischen Beschaffungswesens mit der US-Firma CSC einen Outsourcing-Partner gewählt, der mit der jüngst erfolgten Akquisition von DynCorp ein Unternehmen unter die Fittiche genommen hat, das in Kolumbien im Auftrag der DEA (Drug Enforcement Administration) Sprühflüge gegen Kokaplantagen ausführt und in Bosnien die Finger im florierenden Business der Zwangsprostitution drin hatte... und anderswo wohl immer noch hat. (siehe Seite 12 und megafon 257 März 2003/Internationalistisches).
Widerstand
Seit ein Krieg im Irak absehbar war, häufte sich auch die (mediale) Kritik an den Waffenproduzenten. Von autonomen Waffeninspektionen bis zu Brandanschlägen reicht die Palette der praktischen Aktionen, die sich gegen das Geschäft mit dem Tod wenden. Doch nicht erst seit heute sind die Waffenhändler und -produzenten Ziel von militanten Aktionen. Die «Ramoneurs» in der Westschweiz oder die «Schwerter zu Pflugscharen»-AktivistInnen in Übersee (siehe Seite 16) zeigen seit den 1980er- respektive 1990er-Jahren, wie kreativer Widerstand möglich ist.
Kurz vor megafon-Druckbeginn hat der Bundesrat das Verbot für Waffen-Exporte an Beteiligte des Irak-Krieges schon wieder aufgehoben. Die irakischen Streitkräfte seien nicht mehr in der Lage, organisierten Widerstand zu leisten alles Allierten-Material verpulvert? Zeit, die Agressoren wieder zu beliefern!?!
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