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 Wie Private und Staat gesetzteskonform Waffen exportieren 
 Eigentlich wär die Schweiz doch neutral... 
 
Das Kriegsmaterialgesetz (KMG) unterstellt die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial einer generellen Bewilligungspflicht durch den Bund. Diese pflicht gilt für sämtliches Kriegsmaterial – unabhängig von der Frage, ob Waffen durch private oder staatliche Unternehmen produziert wurden. Schwerpunkt
Nr. 259, Mai 2003

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Das Kriegsmaterialgesetz KMG unterscheidet nicht zwischen Kriegsmaterial, das direkt respektive nicht direkt für kriegerische Auseinandersetzungen eingesetzt wird. Das Kriegsmaterialgesetz der Schweiz von 1996 ist somit restriktiver als die Haager Neutralitätskonventionen aus den frühen Jahren des letzten Jahrhunderts. Deshalb geht Landesrecht vor Völkerrecht.
Das KMG wurde Mitte der 1990er Jahre als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative für ein generelles Verbot der Ausfuhr von Waffen konzipiert. Es erlaubt Kriegsmaterialexporte nur, wenn diese Lieferungen mit dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik vereinbar sind. Diese Grundsätze wurden in der Verordnung über das Kriegsmaterial von 1998 rechtlich verankert. Im Fall des Kriegs im Irak sind dabei insbesondere die Abschnitte a) und d) von Artikel 5 dieser Verordnung wichtig. Sie besagen, dass Entscheide über Kriegsmaterialexporte die Aufrechterhaltung des Friedens, die internationalen Sicherheit und die regionale Stabilität sowie das Verhalten des Bestimmungslandes gegenüber der Staatengemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Völkerrechts, berücksichtigen müssen.
Die Rede des Bundespräsidenten Pascal Couchepin zum Kriegsausbruch machte deutlich, dass auch der Bundesrat den Gewalteinsatz der USA gegen Irak als völkerrechtswidrig einstuft. Und: Dass er der Ansicht ist, dieser Krieg gefährde die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen
Sicherheit und der regionalen Stabilität. Wenn der Bundesrat also seinen eigenen Worte und dem Gesetz gefolgt wäre, so hätte er unverzüglich den Stopp aller Waffenlieferungen in die kriegführenden Länder anordnen müssen. Dies geschah jedoch nicht. Mit
einem kunstvollen Rückgriff auf das vom Kriegsmaterialgesetz längst überholte Neutralitätsrecht versuchte der Bundesrat, Kriegsmaterialexporte insbesondere in die USA fortsetzen zu können. Die Motivation dafür ist offensichtlich: Die Schweizer Armee ist
ihrerseits auf Kriegsmaterialimporte aus den USA angewiesen. So sieht das Rüstungsprogramm 2003 eine Aufrüstung der 34 Kampfjets F/A-18. Diese Zusatzausrüstung soll gemeinsam mit der US-Navy beschaffen werden. Mit anderen Worten: Der Bundesrat kuscht vor der Abhängigkeit der Schweizer Armee von Waffenimporten aus den kriegführenden Ländern. Unter dem Titel der «Neutralität», welche einmal mehr zur Rechtfertigung von Kriegsmateriallieferungen herhalten muss, erhält er dabei Schützenhilfe von Rechtsaussen. Gleichzeitig warnt der Verband der Schweizer Maschinenindustrie wie so oft vor einem möglichen Verlust von Arbeitsplätzen. Die gleichen Argumente also, wie sie ehedem gegen die Volksinitiative für ein generelles Waffenausfuhrverbot und für das KMG als Gegenvorschlag postuliert wurden.
Was in dieser Auseinandersetzung deutlich wird, ist die Tatsache, dass die Globalisierung der Rüstungsindustrie zu einer vollständigen Abhängigkeit der kleinen Länder von einigen wenigen Kriegsmaterialproduzenten geführt hat. Eine eigenständige Aussen-, Friedens- und Sicherheitspolitik ist damit nur noch möglich, wenn sie auf Abrüstung setzt. Abrüstung im eigenen Land, Abrüstung aber auch weltweit. Voraussetzung dazu ist der Aufbau
eines Systems kollektiver Sicherheit unter der Führung der UNO. Der Aussenpolitische Bericht des Bundesrats aus dem Jahr 1994 belegt, dass die Schweiz eine Kohärenz von Aussenpolitik und Aussenwirtschaft will. Die Aussenpolitik der Schweiz legt heute aber ihr ganzes Gewicht auf den Schutz der Zivilbevölkerung im Irak. Gemeinsam mit den internationalen Organisationen versucht die Schweiz, der Zivilbevölkerung so schnell und so wirksam wie möglich humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Wirtschaftliche und militärische Interessen an Kriegsmaterialexporten und -importen müssen sich also den humanitären Zielen der Aussenpolitik unterordnen. Die Glaubwürdigkeit der Schweizer Aussenpolitik steht sonst auf dem Spiel.

 
 
       
      | Barbara Haering |