Polizeigesetz Text: xrg | Bild: Jost Zeindler

Ein Gesetz für Landjäger

Das totalrevidierte Polizeigesetz ist ein fragwürdiges Konstrukt. Während die Kantonspolizei Bern die Verhaltensweisen ihrer Vorgänger aus dem neunzehnten Jahrhundert wiederaufleben lässt, erhalten Willkür und Diskriminierung im neuen Polizeigesetz eine rechtliche Grundlage.

Ein Gesetz für Landjäger

Der Landjäger ist eine gut 17 Zentimeter lange, viereckige Rohwurst aus Kuhfleisch und Speck. Sie wird paarweise verkauft. Landjäger werden in der ganzen Schweiz hergestellt und konsumiert. In der Deutschschweiz ist sie aber deutlich verbreiteter.» Am 1. Januar 1804 nimmt das Landjägerkorps im Kanton seinen Dienst auf. Stationiert in Bern haben sie den Auftrag, Unbefugte am kantonalen Grenzübertritt zu hindern und «ein wachsames Auge auf Gesindel, Bettler- und Gaunervolk» zu halten. Die Organisation, die sich zur Besetzung der offenen Stellen bei ehemaligen Söldnern bediente, hatte in der Bevölkerung einen ungemein schlechten Ruf. Die Landjäger wurden als Spitzel der Regierung angesehen und veranstalteten «Betteljagden » – weiträumige Razzien, um «Recht und Ordnung» zurück in den Kanton zu bringen. Diese waren ein probates Mittel, um «Gesindel», «Asoziale» und nichtsesshafte Menschen zu vertreiben. Aus den Landjägern des neunzehnten Jahrhunderts entwickelte sich über die Jahre die Kantonspolizei: die «Police Bern». Einige Einsätze der heutigen Kantonspolizei erinnern an die ihrer Vorgänger – zu sehen an einem Samstagabend Anfang September auf der Schützenmatte (siehe m*436). Während Partygäste das Wochenende feiern, verliert ein Polizeiaufgebot von etwa dreissig Polizist*innen die Kontrolle und feuert Reizgas und Gummischrot auf die Anwesenden – auch auf Augenhöhe. Zu sehen auch bei Razzien im Perimeter Reitschule, während denen Polizist*innen scheinbar wahllos hinter Menschen mit dunkler Hautfarbe her zu rennen pflegen. Zu sehen bei unverhältnismässigen Einsätzen an Demonstrationen, wie bei der Afrin-Demo im April 2018. Das alles bei minimaler Kontrolle der modernen Landjäger*innen – ohne unbefangene Instanz, die ihnen bei den Betteljagden auf die Finger schauen würde.

Das Ende der freien Meinungsäusserung

Um das «Gesindel» aus dem öffentlichen Raum fernzuhalten, setzt die Polizei heute gerne auf Abschreckung. Polizeidirektor und FDP-Mann Philippe Müller neigt – wie bereits sein Vorgänger Hans-Jürg Käser (HJK) – dazu, unliebsame Demonstrant*innen durch hunderttausende von Franken kostende Aufgebote an der freien Meinungsäusserung zu hindern. Da das alles ins Geld geht – der Polizeieinsatz gegen die Afrin-Demo kostete knapp 500 000 Franken – müssen neue Geldgeber*innen für die regelmässigen Polizeitreffen in der Berner Innenstadt gefunden werden. Im totalrevidierten Berner Polizeigesetz, das im März 2018 im Grossen Rat angenommen wurde, scheint die Lösung gefunden: Die Demonstrant*innen sollen in Zukunft die Kosten für Polizeieinsätze tragen. In den Artikeln 54 bis 57 des revidierten Polizeigesetzes wird die Kostenabwälzung auf die Teilnehmenden und Organisator*innen der Demos definiert (siehe m*432). Organisator*innen von nicht bewilligten Demos sollen in Zukunft bis zu 40 % der entstandenen Kosten (Sachschaden und Polizeikosten) – maximal 10 000 Franken, in «schweren Fällen» bis zu 30 000 Franken – übernehmen. Sogar bei eingeholter Bewilligung werden Organisator*innen bei Nichteinhaltung der Auflagen zur Kasse gebeten. Auch für die Demo-Teilnehmenden entwickelt sich ein Demobesuch zu einem finanziellen Risiko. Denn schon ein Verbleib an einer Demo, nach vormaliger Aufforderung der Polizei, sich zu entfernen, soll reichen, um einen Teil der Kosten übernehmen zu müssen. Ein ähnlicher Artikel aus dem Luzerner Polizeigesetz wurde 2017 vom Bundesgericht als nicht grundrechtskonform eingestuft und aus dem Gesetz gestrichen. Das Bundesgericht argumentierte, die polizeiliche Grundversorgung sei eine staatliche Aufgabe und deshalb von Steuergeldern zu bezahlen. Weiter werde durch eine solche Kostenüberwälzung das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung eingeschränkt. Aus dem Entscheid lernend, änderte der Grosse Rat den entsprechenden Artikel. So müsste in Bern nun eine individuelle Teilschuld am Polizeieinsatz berücksichtigt werden. Nichtsdestotrotz schrecken mögliche finanzielle Strafen vor der Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäusserung ab. Wie gross ist die Motivation, eine Demo zu organisieren, wenn die Folge daraus ein Abstottern von mehreren zehntausend Franken sein könnte? Wer entscheidet sich dafür, auf der Strasse seine Meinung kund zu tun, wenn er*sie bloss aufgrund der Teilnahme an einer Demo zu hohen Geldstrafen verurteilt wird? Die abschreckende Wirkung ist ein klarer Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäusserung.

Observationen und Artikel gegen Fahrende

Doch es geht noch weiter. Zur «Verhinderung von Verbrechen » dürfen Polizist*innen schon heute Observationen im öffentlichen Raum durchführen. Bis zu einem Monat dürfen Observationen andauern, bevor sie von einem Gericht genehmigt werden müssen. Im revidierten Polizeigesetz werden die Observationskompetenzen gar noch erweitert – unter dem Schutzmäntelchen der Terrorbekämpfung wird die Überwachung ausgeweitet. So soll es in Zukunft möglich sein, die Position von Verdächtigen mittels technischer Hilfsmittel festzustellen. Auch ein Eindringen in Smartphones ohne richterlichen Beschluss soll möglich werden. Für verdeckte Ermittlungen, für die auch gefälschte Urkunden angewendet werden dürfen, benötigen die Polizist* innen bei Inkrafttreten des Gesetzes auch erst nach einem Monat einen Entscheid. So sollen Verdächtige zu Aussagen gebracht werden können, die dann vor Gericht gegen sie verwendet werden. Voraussetzung für Observationen ist lediglich, dass «ernsthafte Anzeichen dafür bestehen, dass Verbrechen und Vergehen vor der Ausführung stehen». HJK nennt in der WOZ als Beispiel für diese Anzeichen Änderungen im Kleidungsstil und im Auftreten, die auf eine Radikalisierung hindeuten. Dass dies schwammige Voraussetzungen sind, liegt auf der Hand. In Gedenken an die Vorgänger der Polizist*innen, die Landjäger, spendiert der Grosse Rat der Polizei einen Artikel zur Vertreibung von Fahrenden. Nichtsesshaften Menschen – im Gesetz «Campierende» genannt – soll ihre Lebensweise verunmöglicht werden. «Campieren» auf öffentlichem und privatem Grund ist im neuen Polizeigesetz ein hinreichender Wegweisungsgrund. So wird es der Polizei in Zukunft möglich sein, Fahrende von Geländen zu vertreiben. Dass die antiziganistische Reaktion der ansässigen Bevölkerung auf Fahrende in Wileroltigen in einem diskriminierenden Artikel mündet, anstelle die Schaffung von festen Stammplätzen zu fördern, ist höchst fragwürdig. Dass die Lebensweise von Fahrenden als «campieren» bezeichnet wird, ist diskriminierend.

Beim Referendum geht es um die Wurst

Das Polizeigesetz, wie es im Grossen Rat angenommen wurde, enthält keine Verbesserungen wie beispielsweise eine unabhängige Ombudsstelle zur Kontrolle der Polizist*innen oder Massnahmen gegen Racial Profiling. Dagegen sind im Gesetzestext Artikel enthalten, die diskriminierend sind, Grundrechten widersprechen und die persönliche Freiheit einschränken. Weil ein Verbund von Organisationen (darunter JA!, PdA, augenauf und die Reitschule) erfolgreich das Referendum gegen das neue Polizeigesetz ergriff, kann es bei der Abstimmung am 10. Februar 2019 noch verhindert werden. Wenn dies fehlschlägt, finden wir uns bald in einer Welt wieder, in der die Polizei durch schwammige Gesetze die Möglichkeit hat, gegen uns alle vorzugehen. In einer Welt, in der ständig damit gerechnet werden muss, überwacht zu werden. In einer Welt, in der Antiziganismus in Gesetzesbüchern festgehalten ist. In einer Welt, in der das Recht auf freie Meinungsäusserung und auf Versammlung durch Abschreckung eingeschränkt wurde. In einer Welt, in der moderne «Betteljagden» zum Alltag gehören. In einer Welt, in der der öffentliche Raum nur noch betreten werden darf, wenn man bürgerlichen Vorstellungen von Normalität entspricht. Mit anderen Worten: in der Welt der alten Landjäger. Es bleibt zu hoffen, dass der ständigen Ausweitung der Kompetenzen und der zunehmenden Polizeiwillkür etwas entgegengesetzt werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass ein Umdenken stattfindet und das Polizeigesetz an der Urne abgelehnt wird. Es bleibt zu hoffen, dass das, was von den teils fragwürdigen Methoden der Police Bern überdauert, auch etwas Unbedeutendes ist – beispielsweise der Name einer viereckigen Rohwurst.